BUFT-
Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige und/oder
BU Versicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die BUFT ist unserer subjektiven Meinung
nach eines der wichtigsten Produkte für selbständige
Geschäftsführer/-inhaber, Einzelfirmen oder freiberuflich
tätige Personen.
Denn für diesen Personenkreis hat ein
"Ausfall" der Arbeitskraft (Unfall, Krank-heit )
zumeist mit finanziellen Einbußen zu tun, die sogar
existenzgefährdend sein können!

Diverse Produktaktionen gerade in diesem
Segment haben uns zu "Profis" werden lassen - nützen
Sie unser "know how" und denken Sie an sich selbst!
Jeder Betrieb sollte entsprechend abgesichert sein! Aber es
gibt gerade für diesen Bereich Unmengen an Möglichkeiten
und es fällt einem Ordinations-/ Betriebsinhaber wahrlich
nicht leicht, sich für die richtigen Lösungen zu
entscheiden.
Kurzbeschreibung BUFT – BU: Empfehlung:
Abdeckung beider, da Sie sich ergänzen.
| BUFT: Betriebsunterbrechung
für freiberuflich oder selbständig Tätige |
- Leistung bei Ausfall der leitenden Person durch Krankheit
oder Unfall
- Entschädigungsleitung bis maximal 12 Monate
- Besonderheit: Wartezeit reguliert die Höhe der Prämie
| 2. BU: Berufsunfähigkeitsversicherung: |
-
Rund jeder vierte Rentenversicherte
wird heute ein schlecht versorgter Frührentner. Und
Berufsanfänger, Selbständige und Freiberufler
trifft vorzeitige Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
noch härter.
-
Versicherungen bieten eine selbständige
Berufsunfähigkeits-Polizze, die nicht an andere Versicherungen
gekoppelt sind. Ideal für Singles, die keinen Todesfallschutz
für eine Familie brauchen. Zusätzlich kann der
Berufsunfähigkeits-Schutz aber auch als Zusatzbaustein
z.B. zu einer Rentenversicherung vereinbart werden.
Flexible Berufsunfähigkeits-Polizze
können überaus individuell gestaltet werden. So
kann man Leistungs- und Versicherungsdauer unabhängig
voneinander wählen, wobei die Leistungsdauer auch länger
als die Versicherungsdauer vereinbart werden kann.
In jedem Fall wird schon bei 50 % Berufsunfähigkeit 100
% Leistung gewährt. Und es müssen auch keine Beiträge
mehr gezahlt werden. Das Pflegefallrisiko kann dabei ohne
Zuschlag mitversichert. Besonders sicherheitsbewußte
Personen können gegen einen geringen Beitragszuschlag
erweiterte Leistungen vereinbaren.
Wir
machen Ihnen hier bewusst keine konkreten Vorschläge
da wir der Meinung sind, dass zu einer ordentlichen Risikoabdeckung
ein entsprechendes Beratungsgespräch gehört.
Manchmal ist es so, dass zu bereits bestehenden
Polizzen entsprechende Risiken zu einem besseren Preis- /
Leistungs-verhältnis eingebunden werden können,
als es bei einem neuen Einzelvertrag möglich ist.
Grundsätzlich können wir Ihnen
gerne jedes am Markt angebotene Produkt vermitteln.
Für weitere Anfragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular
oder schauen Sie in den "News-Bereich", ob ein Produkt,
welches Sie suchen, dabei ist. |