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Unverletzte und schuldlose Lenkerin erhielt SCHMERZENSGELD, weil das Sterben des Unfallgegers sie schockte

OGH Entscheidung Aktenzahl 2Ob120/02i

€ 11.000.- für unverletzte Lenkerin, die mit ansehen musste, wie Blut floss.

Frau W. war schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt. Eine Motorradfahrerin war frontal auf Sie zugekommen und rammte Ihren Wagen. Frau W. blieb unverletzt, aber die Motorradlenkerin starb noch an der Unfallstelle. Seitdem leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Damit gibt es ein Urteil das auch Fremde eine Anspruch, sofern sie durch das Schockerlebnis in ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit beeinträchtigt wurden.

Seit dem Unfall läuft das Bild immer vor Ihre Augen ab. Sie traut sich nicht mehr allein Auto fahren, begann zu rauchen nahme 10 Kilo ab, wacht fast jeden Nacht schwitzend auf zuckt bei Zweiradgeräuschen zusammen, Täglich muss sie an der Unfallstelle vorbei.

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