| Unverletzte und schuldlose Lenkerin
erhielt SCHMERZENSGELD, weil das Sterben des Unfallgegers
sie schockte |
OGH Entscheidung Aktenzahl 2Ob120/02i
€ 11.000.- für unverletzte Lenkerin,
die mit ansehen musste, wie Blut floss.
Frau W. war schuldlos an einem Verkehrsunfall
beteiligt. Eine Motorradfahrerin war frontal auf Sie zugekommen
und rammte Ihren Wagen. Frau W. blieb unverletzt, aber die
Motorradlenkerin starb noch an der Unfallstelle. Seitdem leidet
sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Damit
gibt es ein Urteil das auch Fremde eine Anspruch, sofern sie
durch das Schockerlebnis in ihrer körperlichen oder geistigen
Gesundheit beeinträchtigt wurden.
Seit dem Unfall läuft das Bild immer
vor Ihre Augen ab. Sie traut sich nicht mehr allein Auto fahren,
begann zu rauchen nahme 10 Kilo ab, wacht fast jeden Nacht
schwitzend auf zuckt bei Zweiradgeräuschen zusammen,
Täglich muss sie an der Unfallstelle vorbei.
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